Die Frage, ob man Feuerwerk das ganze Jahr lang kaufen darf muss man etwas differenzierter beantworten. Wichtig zu beachten ist, dass wir uns hier stets auf die Gesetzeslage in Deutschland beziehen. Unter welchen Voraussetzungen Feuerwerkskörper erworben und verwendet werden dürfen ist auf nationaler Ebene geregelt, womit sich die hierfür anzuwendenden Regeln teils erheblich von Land zu Land unterscheiden können. Auch ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Kauf von Feuerwerksartikeln sowie der letztendlichen Verwendung.
Feuerwerk kaufen - Die Grundlagen
Zunächst jedoch folgen einige Grundlagen zur rechtlichen Einordnung verschiedener Feuerwerkskörper. Die Zuordnung der einzelnen Artikel zu sogenannten Feuerwerkskategorien ist europaweit einheitlich und gliedert sich wie folgt.
Der Großteil aller zugelassenen Feuerwerksartikel ist als sogenannte Feuerwerkskörper zugelassen, welche abhängig von ihrer Gefährlichkeit in vier Kategorien unterteilt wurden. Die gesetzlichen Definitionen lauten hier zusammengefasst:
- Kategorie F1: Bei Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 handelt es sich um sogenanntes Kleinstfeuerwerk oder auch umgangssprachlich Jugendfeuerwerk oder Kinderfeuerwerk. Von diesen Effekten geht nur eine sehr geringe Gefahr aus und sie erzeugen nur einen vernachlässigbaren Lärmpegel.
- Kategorie F2: Hierbei handelt es sich um das sogenannte Kleinfeuerwerk, also das klassische Silvesterfeuerwerk. Von diesen Effekten geht eine geringe Gefahr sowie ein gerigner Lärmpegel aus. Sie sind zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen.
- Kategorie F3: Artikel der Kategorie F3 entsprechen dem Mittelfeuerwerk, von dem eine mittlere Gefahr ausgeht, deren Verwendung jedoch keine für die menschliche Gesundheit schädliche Lärmpegel erzeugt. Diese Effekte sind zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen. Sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung muss eine Sachkunde in Form eines Befähigungsscheines nach SprengG nachgewiesen werden.
- Kategorie F4: Dies sind Feuerwerkskörper, deren Verwendung ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker erlaubt ist. Von ihnen geht bei unsachgemäßer Handhabung eine große Gefahr aus.
Zusätzlich zu den genannten Feuerwerkskörpern gibt es auch noch solche, die als Bühnen- und Theaterpyrotechnik zugelassen sind. Diese Gegenstände werden ebenso in zwei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie T1: Bei Artikeln dieser Kategorie handelt es sich um Feuerwerkskörper, welche für den Einsatz zu technischen Zwecken (z.B. Bühnenshows, Film- oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen, etc.) vorgesehen sind.
- Kategorie T2: Diese Artikel entsprechen vom vorgesehenen Verwendungsweck her den Gegenständen der Kategorie T1. Feuerwerkskörper der Kategorie T2 dürfen ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker verwendet werden. Jegliche Bühnen- oder Theatereffekte, welche für die Verwendung durch Laien nicht geeignet sind werden in der Kategorie T2 eingeordnet. Gründe hierfür können beispielsweise eine zu große Ausbreitung des Effetkes sein oder die generelle Art und Funktionsweise eines Effektes.
Bereits aus diesem Zusammenstellung ist ersichtlich, dass die unterschiedlichen Feuerwerkskategorien bestimmten Anwendergruppen vorbehalten sind. Dem normalen Endkunden sind hierbei die Artikel der Kategorien F1, F2 und T1 vorbehalten.
Welches Feuerwerk kann wann gekauft werden?
Jugendfeuerwerk kaufen
Das Jugendfeuerwerk der Feuerwerkskategorie F1 kann ganzjähirig erworben und auch verwendet werden. Sowohl für den Erwerb als auch für die Zündung muss der Anwender mindestens 12 Jahre alt sein. In dieser Feuerwerkskategorie finden sich im Wesentlichen kleine Bodenfeuerwerkseffekte sowie einige Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
Silvesterfeuerwerk kaufen
Beim Feuerwerk der Kategorie F2, dem sogenannten Kleinfeuerwerk, handelt es sich um reguläres Silvesterfeuerwerk. Hierunter sind Batteriefeuerwerke, Raketen, Fontänen, große Wunderkerzen und noch vieles mehr zu finden.
Silvesterfeuerwerk darf grundsätzlich von jeder Person erworben und auch verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Im Gegensatz zum Jugendfeuerwerk darf das Silvesterfeuerwerk jedoch nicht ganzjährig erworben oder verwendet werden. Der Erwerb von Silvesterfeuerwerk ist in Deutschland zwar grundsätzlich ganzjährig möglich, jedoch ist es den Einzelhändlern ausschließlich innerhalb der letzten drei Verkaufstage eines jeden Jahres erlaubt, dieses dem Endverbraucher ohne besondere Unterlagen zu verkaufen.
Außerhalb dieser Zeit muss vom Verbraucher im Voraus eine sogenannte Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV zum Erwerb und zur Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) beantragt werden. Dieser Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Behörde Ihnen keine Genehmigung erteilen MUSS. Ob und unter welchen Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird ist einzig und allein Entscheidung dieser Behörde. Zu beachten ist außerdem, dass von den Behörden für die Ausstellung einer solchen Ausnahmegenehmigung in aller Regel eine Gebühr erhoben wird, deren Höhe ebenfalls in deren Ermessen liegt. Eine solche Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig, d.h. mindestens drei bis vier Wochen vor dem geplanten Erwerb und der Zündung eines Feuerwerk beantragt werden, damit diese entsprechend rechtzeitig ausgestellt werden kann.
Sobald uns ihre Ausnahmegenehmigung im Original vorliegt, dürfen wir ihnen Silvesterfeuerwerk auch unterjährig verkaufen. Die Verwendung, d.h. das Abbrennen, der erworbenen Feuerwerksartikel ist im Rahmen einer solchen Genehmigung an das beantragte Event gebunden. Das Anzünden des Feuerwerks ist also ausschließlich an dem beantragten Tag zur beantragten Uhrzeit gestattet.
Genehmigungsfreies Bühnenfeuerwerk kaufen
Sollte die zuständige Behörde keine Ausnahmegenehmigung erteilen, bietet sich trotzdem noch die Möglichkeit, eine schönes Feuerwerk selbst zu kaufen und anzuzünden. Hierfür bieten sich insbesondere die Feuerwerkseffekte der Kategorie T1, das sogenannte Bühnen- und Theaterfeuerwerk, an. Dieses darf ganzjährig von volljährigen Personen erworben und auch verwendet werden. Die Verwendung von Artikeln der Kategorie T1 ist Privatpersonen jedoch ausschließlich zu technischen und Showzwecken gestattet, nicht aber zur öffentlichen Vorführung.
Somit ist es durchaus möglich, ein schönes Feuerwerk aus T1-Artikeln ganzjährig bei uns zu erwerben und dieses auch im Rahmen z.B. eines runden Geburtstages oder einer Hochzeit legal selbst zünden zu dürfen.
Im Wesentlichen beinhaltet die Kategorie T1 in unserem Sortiment Feuerwerkseffekte, die am Boden abbrennen. Dies sind zum Beispiel Bengalflammen, Rauchkörper, Fontänen, Vulkane und auch Lichterschriften.
Feuerwerk vom Profi abbrennen lassen
Wer sich nicht traut oder aus anderen Gründen nicht die Möglichkeiten hat, ein Feuerwerk selbst abzubrennen, muss natürlich nicht auf ein eindrucksvolles Feuerwerk zu seinem Event verzichten. Es ist hierbei zu beachten, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, unsere professionellen Feuerwerke den jeweils zuständigen Behörden mindestens zwei Wochen im Voraus anzumelden. Sollten also Zweifel bestehen, ob die Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum selbst zünden ausstellt ist es um so wichtiger, rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich kompetent beraten.