Lehrgänge für Pyrotechniker nach dem Sprengstoffgesetz

Seit April 2024 ist das Unternehmen Pyrotechnik im Quadrat Inh. Florian Gokel staatlich anerkannter Lehrgangträger für die Durchführung von Fachkundelehrgängen nach § 32 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Aufgrund der fachlichen Nachweise, der beruflichen Werdegänge und der langjährigen Erfahrungen als Pyrotechniker, hat das zuständige Regierungspräsidium Herrn Dipl.-Ing. (FH) Florian Gokel und Herrn M. Sc. Peters für die fachgerechte Vermittlung der Lehrgangsinhalte als qualifiziert angesehen und unbefristet als staatlich anerkannten Lehrgangsträger ernannt.
Unsere staatliche Anerkennung erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland, d.h. wir dürfen unsere Lehrgänge in allen 16 Bundesländern durchführen. Bei Bedarf und genügend Interessenten veranstalten wir unsere Lehrgänge deshalb gerne auch extern bei ihnen im Betrieb oder Verein.

Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik"

Die Dauer des Lehrganges erstreckt sich auf 1 Tag. Die hierbei vermittelten Inhalte richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie den Grundsätzen zur Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz.

Teilnahmekosten: 238,- € pro Person.

Zielgruppe

Mit der Teilnahme an diesem Wiederholungslehrgang erfüllen die Teilnehmer die Verpflichtung nach §32 Abs. 5 1. SprengV für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG sowie Inhaber eines Befähigungsscheins nach §20 SprengG hinsichtlich der Inhalte insbesondere folgender Lehrgänge:

  • Grundlehrgang "Abbrennen von Feuerwerken"
  • Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater"
  • Sonderlehrgang "Spezialeffekte für szenische Darstellungen"

Der Lehrgang richtet sich unter anderem an die folgenden Personengruppen, für welche ein Wiederholungslehrgang nach dem Sprengstoffrecht erforderlich ist:

  • Pyrotechniker / Großfeuerwerker
  • Bühnenpyrotechniker
  • Filmpyrotechniker
  • Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Behördenangehörige
  • Hobbypyrotechniker bzw. Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer der oben genannten Lehrgänge bzw. an einem Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn, zu erbringen durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines bzw. einer gültigen Erlaubnis mit den entsprechenden Fachkundeneinträgen oder durch Vorlage des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung eines entsprechenden Lehrganges.
  • Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) nach §34 Abs. 2 1. SprengV.

Lehrgangsinhalte

Im Rahmen dieses Lehrgangs werden die rechtlichen Grundlagen des Sprengstoffrechts und einschlägige technische Regeln sowie berufsgenossenschaftliche Bestimmungen unter anderem zum Umgang mit Explosivstoffen sowie zum Abbrennen von Feuerwerken aufgefrischt. Darüber hinaus werden Schwerpunkt und Neuerungen für die Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen sowie Explosivstoffen. Eine Besprechung von aktuellen Rechtsstreitigkeiten, Urteilen, Unfällen und Vorkommnissen sind ebenso Teil des Wiederholungslehrgangs wie eine allgemeine Aussprache und Erfahrungsaustausch.

Kommende Termine

Datum Ort Anmeldung
09.11.2024, 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr 68309, Mannheim Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wiederholungslehrgang "Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen"

Die Dauer des Lehrganges erstreckt sich auf 1,5 Tage. Die hierbei vermittelten Inhalte richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie den Grundsätzen zur Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz.

Teilnahmekosten: 357,- € pro Person.

Zielgruppe

Mit der Teilnahme an diesem Wiederholungslehrgang erfüllen die Teilnehmer die Verpflichtung nach §32 Abs. 5 1. SprengV für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG sowie Inhaber eines Befähigungsscheins nach §20 SprengG ausschließlich hinsichtlich der Inhalte des Lehrgangs "Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen“.

Der Lehrgang richtet sich unter anderem an Inhaber und Mitarbeiter von Unternehmen im Bereich der Herstellung (Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und Wiedergewinnen) von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen sowie Explosivstoffen, für die ein Wiederholungslehrgang nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich ist.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grund oder Wiederholungslehrgang "Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen" innerhalb der letzten fünf Jahre vor Lehrgangsbeginn, zu erbringen durch Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines bzw. einer gültigen Erlaubnis mit dem entsprechenden Fachkundeneintrag oder durch Vorlage des Fachkundezeugnisses bzw. der Teilnahmebescheinigung eines entsprechenden Lehrganges.

  • Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) nach §34 Abs. 2 1. SprengV.

Lehrgangsinhalte

Im Rahmen dieses Lehrgangs werden die rechtlichen Grundlagen des Sprengstoffrechts und einschlägige technische Regeln sowie berufsgenossenschaftliche Bestimmungen unter anderem zum Umgang mit Explosivstoffen, pyrotechnischen Sätzen sowie Gegenständen im Rahmen der Herstellung aufgefrischt. Darüber hinaus werden Schwerpunkt und Neuerungen für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen sowie Explosivstoffen besprochen. Eine Besprechung von aktuellen Rechtsstreitigkeiten, Urteilen, Unfällen und Vorkommnissen sind ebenso Teil des Wiederholungslehrgangs wie eine allgemeine Aussprache und Erfahrungsaustausch.

Kommende Termine

Datum Ort Anmeldung
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