Sie möchten Ihre Feier mit einem wunderschönen Feuerwerk krönen, welches Sie selbst anzünden? Dann sind Sie bei Pyrotechnik im Quadrat, Ihrem professionellen Partner für Feuerwerk und Pyrotechnik, genau richtig.
Selbstverständlich steht Ihnen unsere umfangreiche Produktpalette ganzjährig für Ihr eigenes Feuerwerk zu Hochzeiten, Geburtstagen oder anderen Anlässen zur Verfügung - auch außerhalb von Silvester. Hierbei gilt es jedoch einige wichtige Rahmenbedingungen zu beachten.
Feuerwerk selbst abbrennen auch unterm Jahr
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk wie z.B. Raketen, Batterien, Vulkane, Sonnenräder, etc.) außerhalb von Silvester in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Jedem Bürger bietet sich jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine sogenannte "Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV" zu beantragen. Sobald Ihnen die notwendige Genehmigung vom Ordnungsamt vorliegt können Sie bei uns Ihr Feuerwerk einkaufen und dürfen dieses auf Ihrer Feier selber abbrennen.
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für Ihr privates Feuerwerk ist weder kompliziert noch aufwendig. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.
Bitte beachten Sie, dass uns die Ausnahmegenehmigung im Original vorliegen muss, damit wir Ihnen Ihr Feuerwerk aushändigen dürfen.
Ihr individuelles Feuerwerkspaket zum selbst abschießen
Wir bieten Ihnen wunderschön aufeinander abgestimmte Feuerwerkspakete mit Choreographie, damit Ihr privates Feuerwerk ein voller Erfolg wird und Ihre Gäste staunen werden.
Bereits ab 150,- € erhalten Sie bei uns ein professionell zusammengestelltes Feuerwerkspaket zum selbstzünden. Mit diesem Feuerwerk bringen Sie ihre Gäste zum staunen.
Die von uns angebotenen Komplett-Feuerwerke bieten Ihnen hierbei ein Maximum an Sicherheit bei gleichzeitig sehr geringem Aufwand. Hierbei handelt es sich um Pakete aus mehreren bereits fertig verbundenen Feuerwerksbatterien, welche durch den geringen Platzbedarf und die einfach Bedienung überzeugen. Sie nehmen nur den Deckel des Pakets ab und Ihr Feuerwerk ist schon startklar. Solche Komplettfeuerwerke müssen jeweils nur einmal angezündet werden und bieten ein jeweils ca. 2 Minuten langes Feuerwerk der Spitzenklasse.
Ergänzt mit einigen funkensprühenden Vulkanen und farbenfroh brennenden Bengalflammen hinterlassen Sie mit einem solchen Feuerwerk staunende Gesichter bei Ihren Gästen und Zuschauern.
Sie trauen es sich nicht zu, das Feuerwerk selbst zu zünden oder möchten doch lieber ohne Stress und Hektik die Feier genießen? Auch hierfür haben wir die passende Lösung für Sie:
Gerne führen auch wir für Sie das Feuerwerk professionell durch. Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an.
Feuerwerk auch ohne Ausnahmegenehmigung
Immer häufiger teilen uns Kunden mit, dass das zuständige Ordnungsamt die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung verweigert. Hierauf haben wir keinen Einfluss, da die Ordnungsämter im Rahmen ihres Ermessensspielraumes selbst entscheiden können, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Nach Rücksprache mit einigen Ämtern stellen wir den Trend fest, dass viele Kommunen mittlerweile gar keine Genehmigungen für Privatpersonen mehr ausstellen.
Wir haben rechtzeitig auf diese Entwicklung reagiert und können Ihnen alternativ zum klassischen Feuerwerk ein ausgewähltes Sortiment von Feuerwerkskörpern anbieten, für deren Kauf und Abbrand Sie keine sprengstoffrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigen. Diese Artikel stammen allesamt aus den Kategorien F1 (Jugendfeuerwerk) und T1 (Bühnenpyrotechnik). Der Abbrand dieser Effekte ist aus Sicht des Sprengstoffrechtes während des gesamten Jahres erlaubt und setzt keine sprengstoffrechtliche Genehmigung voraus.
Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass der Abbrand der genannten Effekte einem Show- bzw. Veranstaltungszweck dienen muss. Ein Beispiel hierfür wäre ein Feuerwerk zum Geburtstag, zum Jubiläum oder ein Hochzeitsfeuerwerk. Bei den durch uns ausgewählten Artikeln handelt es sich hauptsächlich um Sprüh- und Leuchteffekte, welche nur sehr wenig Lärm, d.h. unter anderem keinen Knall, beim Abbrand verursachen.
Auch bei Lichterbildern bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese mit Artikeln der genannten genehmigungsfreien Feuerwerkskategorien zu bestücken, so dass Sie zum Beispiel auch ein brennendes Herz zu einer Hochzeit zünden können.